Verkehrssicherung
In Deutschland gibt es die Verkehrssicherungspflicht. Dies bedeutet, dass Eigentümer eines Grundstücks dafür Sorge zu tragen haben, dass auf deren Grund und Boden niemand zu Schaden kommt. Derjenige, der einen Gefahrenbereich schafft, muss auch die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen treffen, die dazu dienen, Schaden von anderen abzuwenden.